Rechtsanwalt
Malte Thurm

Malte Thurm ist Associate der Kanzlei GAZEAS NEPOMUCK. Er berät und verteidigt Einzelpersonen und Unternehmen in allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Medizinstrafrechts.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in Verfahren mit Untreue- und Betrugsvorwürfen sowie Verfahren auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts und der strafrechtlichen Aufarbeitung von Arbeitsunfällen. Malte Thurm verfügt über eine besondere Expertise auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung. Er berät Unternehmen und Institutionen ebenso präventiv.

Sprachen: Englisch

Vita
  • Studium in Bonn
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung sowie Strafrechtsgeschichte an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bei Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg LL.M. (Harvard)
  • Langjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei GAZEAS NEPOMUCK
  • Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Köln, u.a. mit Stationen im Bundesministerium der Justiz (Referat für Strafrechtliche Bekämpfung der Wirtschafts-, Computer-, Korruptions- und Umweltkriminalität) sowie in der Kanzlei GAZEAS NEPOMUCK
  • Laufendes Promotionsvorhaben auf dem Gebiet des Vermögensabschöpfungsrechts an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bei Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg LL.M. (Harvard)

Aufsätze

  • Der Kausalzusammenhang zwischen Tat und erlangtem Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 Var. 1 StGB in der aktuellen Rechtsprechung des BGH, wistra 2021, 337-343 (gemeinsam mit Thomas Grosse-Wilde)