Dr. Gazeas Sachverständiger im Bundestag zu Vertrauenspersonen im Strafverfahren
Dr. Gazeas ist im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zur Initiative des Gesetzgebers zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung für den Einsatz von Vertrauenspersonen im Strafverfahren und zu Rechtsfragen der Tatprovokation durch solche sog. V-Personen angehört worden.
Er hat die verfassungsrechtliche Erforderlichkeit, eine gesetzlichen Grundlage für den Einsatzes von V-Personen in der Strafprozessordnung zu schaffen, dargelegt. Die Notwendigkeit, eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen und den Rechtsrahmen in einem Gesetz festzulegen, bezeichnete Dr. Gazeas als augenfällig. Es gäbe keinen guten Grund, kein Gesetz zu schaffen.
Die Stellungnahme von Dr. Gazeas finden Sie hier, weitere Informationen zur Anhörung einschließlich einer Videoaufzeichnung der Anhörung auf der Seite des Deutschen Bundestages.
SPIEGEL online hat über die Anhörung ausführlich berichtet.