Dr. Gazeas vertritt 64 FDP-Bundestagsabgeordnete in Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner
Dr. Gazeas vertritt 64 Abgeordnete des Deutschen Bundestages – Angehörige der FDP-Bundestagsfraktion –, die gegen die Befugnisse der Nachrichtendienste im Artikel 10-Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Das am 8. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz erweitert die Befugnisse aller deutschen Nachrichtendienste um die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und eine beschränkte Online-Durchsuchung.
Unter den Beschwerdeführern sind der Fraktionsvorsitzende der FDP im Deutschen Bundestag, Christian Lindner, der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Marco Buschmann, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Thome sowie der Innenpolitiker Konstantin Kuhle.
Die Verfassungsbeschwerde ist am 15. Juli 2021 in der Bundespressekonferenz in Berlin von Dr. Marco Buschmann, MdB, Stephan Thomae, MdB, Konstantin Kuhle, MdB und Dr. Nikolaos Gazeas vorgestellt worden.
Eine Zusammenfassung der Verfassungsbeschwerde finden Sie hier, die 108seitige Verfassungsbeschwerde hier, weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der FDP-Bundestagsfraktion.
Über die Verfassungsbeschwerde berichteten u.a. SPIEGEL online, FAZ, Süddeutsche Zeitung, netzpolitik.org und JUVE.
Foto: Nicole Gorski/FDP-Bundestagsfraktion