Dr. Gazeas Sachverständiger im Landtag zum Polizeigesetz NRW
Dr. Gazeas ist als Sachverständiger zu den geplanten Gesetzesverschärfungen im Polizeirecht NRW in beiden Anhörungen vor dem Innenausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen am 7. Juni 2018 und am 13. November 2018 angehört worden. Er hat erhebliche Kritik an dem Gesetzesentwurf geäußert und konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Mehrere Änderungsvorschläge hat der Gesetzgeber übernommen. So ist auf Kritik auch anderer Sachverständiger hin von der Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr“ jenseits des Bereichs des Terrorismus abgesehen worden. In weiteren Verhandlungen konnten die Rechte des von polizeilichem Gewahrsam Betroffenen erheblich verbessert werden. Ihm muss nun verpflichtend bei länger währendem Gewahrsam ein anwaltlicher Beistand gewährt werden, ähnlich der Pflichtverteidigung im Strafrecht. Die Rechtsanwälte von GAZEAS NEPOMUCK engagieren sich ständig rechtspolitisch in laufenden Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Rechte von Beschuldigten und Verdächtigen.
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