Dr. Gazeas vertritt FDP-Bundestagabgeordnete und ehemalige FDP-Minister in Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Staatstrojaner
Dr. Gazeas vertritt die FDP-Politiker, die gegen die Vorschriften der Strafprozessordnung zur Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung am 20. August 2018 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben haben. Unter ihnen sind der Fraktionsvorsitzende der FDP im Deutschen Bundestag, Christian Lindner, der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Marco Buschmann, acht weitere Bundestagsabgeordnete sowie die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum und der ehemalige Bundestagsvizepräsident und ehemalige Innenminister in NRW Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch.
Mit der von Dr. Gazeas verfassten Verfassungsbeschwerde greifen die Beschwerdeführer mehrere Regelungen in den §§ 100b ff. der Strafprozessordnung u.a. wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als verfassungswidrig an. Das Bundesverfassungsgericht hat die rechtlichen Vorgaben für den Einsatz von Staatstrojaner 2008 in einem Grundsatzurteil aufgestellt und ihn nur unter strengen Auflagen zugelassen. Diese Vorgaben hat der Gesetzgeber nicht in vollem Umfang beachtet.
Die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur strafprozessualen Online-Durchsuchung und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung hat Dr. Gazeas zuvor im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion in einem 148seitigen Gutachten geprüft.
Die Verfassungsbeschwerde ist am 20. August 2018 auf der Bundespressekonferenz in Berlin von Dr. Marco Buschmann, Stephan Thomae, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum, Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch und Dr. Nikolaos Gazeas vorgestellt worden.
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